10 February 2026, 10:10

16-Jähriger fährt ohne Führerschein Klasse B – Arbeitgeber in der Kritik

Ein Lieferwagen fährt nachts auf einer verschneiten Straße, umgeben von Gebäuden, Straßenlaternen, Verkehrspfosten, Verkehrszeichen, Schildern, Bäumen und einem sternenklaren Himmel.

Polizei stoppt 16-Jährigen mit Sprinter auf der A7 - 16-Jähriger fährt ohne Führerschein Klasse B – Arbeitgeber in der Kritik

Ein 16-jähriger Junge wurde auf der Autobahn A7 in Niedersachsen am Steuer eines Lieferwagens angehalten. Die Polizei stellte fest, dass er keinen Führerschein Klasse B besaß und sein Alter belogen hatte, um die Stelle zu bekommen. Der Vorfall hat nun zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Jugendlichen und seinen Arbeitgeber geführt.

Der Junge fuhr einen Mercedes Sprinter für ein Speditionsunternehmen aus Schleswig-Holstein während einer nächtlichen Kurierfahrt. Bei der Kontrolle konnte er keinen gültigen Führerschein umtausch vorlegen und machte falsche Angaben zu seiner Person. Später bestätigten die Behörden, dass er erst 16 Jahre alt und ohne Führerschein war.

Der Geschäftsführer des Unternehmens, der ihn eingestellt hatte, gerät nun in die Kritik, weil er angeblich weder das Alter des Jugendlichen noch seine Fahrberechtigung überprüft haben soll. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob der Manager wissentlich einen Fahrer ohne Führerschein Klasse B ein kommerzielles Fahrzeug steuern ließ.

Dieser Fall erinnert an einen ähnlichen Vorfall in Ludwigshafen, wo ein 17-Jähriger betrunken einen Unfall verursachte. Der Fahrer, der lediglich einen A1 Führerschein besaß, kam mit 1,48 Promille von der Straße ab und hinterließ eine 100 Meter lange Schleuderspur. Ihm werden nun mehrere Straftaten vorgeworfen, darunter Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

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Dem 16-Jährigen drohen nun Anklagen wegen Fahrens ohne Führerschein und falscher Angaben. Auch gegen den Geschäftsführer könnte ein Verfahren wegen fahrlässiger Einstellung eines minderjährigen, unqualifizierten Fahrers eingeleitet werden. Die Ermittlungen in beiden Fällen laufen noch.