08 June 2026, 10:04

100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögertes Löschen falscher Kriegsverbrecher-Vorwürfe

Strafe von 100.000 Euro

100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögertes Löschen falscher Kriegsverbrecher-Vorwürfe

Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten nicht gelöscht hatte. Die Beiträge, in denen der Soldat fälschlicherweise der Kriegsverbrechen beschuldigt und sein Name sowie ein Foto von ihm veröffentlicht wurden, blieben auch nach einer Löschanordnung noch über zwei Wochen auf Facebook online.

Der Soldat hatte vor der Presskammer des Landgerichts Frankfurt rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet. Am 23. März 2026 ordnete das Gericht an, die diffamierenden Inhalte umgehend zu entfernen. Dennoch blieben die Beiträge bis zum 8. und 10. April 2026 online.

Das Gericht urteilte, dass die Verzögerung seitens Meta inakzeptabel sei – insbesondere angesichts der Schwere der Vorwürfe. Die Posts hatten den Soldaten nicht nur fälschlich als Kriegsverbrecher dargestellt, sondern auch seine Identität und sein Bild preisgegeben. Metas interne Begründungen, darunter angebliche Sprachbarrieren, wurden als unzureichend zurückgewiesen und verschlimmerten die Situation sogar.

Am 28. Mai 2026 verhängte das Gericht die Strafe und begründete dies mit systematischer Nachlässigkeit und mangelnder Eile seitens Meta. Im Urteil (Aktenzeichen: 2-03 O 128/26) hieß es, das Unternehmen habe wenig Rücksicht auf die Schäden genommen, die durch das Belassen der falschen Behauptungen im Netz entstanden seien. Meta hat nun zwei Wochen Zeit, um mit einer sofortigen Beschwerde Berufung einzulegen.

Die Strafe in Höhe von 100.000 Euro unterstreicht die Haltung des Gerichts zu Metas Umgang mit schädlichen Online-Inhalten. Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen auf, wenn Plattformen Löschanordnungen nicht durchsetzen – insbesondere bei schwerwiegender Verleumdung. Die Identität und der Ruf des Soldaten blieben 15 bis 17 Tage über die gerichtliche Frist hinaus ungeschützt im Netz exponiert.

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