21 December 2025, 03:54

Warum bald einige Grundstücke Tag und Nacht von Fremden genutzt werden

Ein Wohngebiet mit Häusern, Bäumen, Pflanzen, trockenem Gras und mehreren Masten.

Warum bald einige Grundstücke Tag und Nacht von Fremden genutzt werden

Warum bald auch nachts Fremde auf manchem Grundstück unterwegs sein könnten

Vorbereitende Kartierungen in Wolfenbüttel angekündigt

Die offizielle Mitteilung der Stadt Wolfenbüttel weist auf weitere Kartierungsarbeiten hin.

TenneT TSO GmbH wird ab dem 1. Februar 2026 ökologische Bestandsaufnahmen im Landkreis Wolfenbüttel durchführen. Die bis Ende Juli andauernden Arbeiten sind Teil des Bundesbedarfsplans sowie des Projekts „Ostfalen-Achse“. Geplant sind eine neue 380-Kilovolt-Freileitung und Umspannwerke in Twieflingen und Liebenburg.

Im Rahmen der Erhebungen werden Lebensraumtypen und Arten dokumentiert, um deren Bedeutung für den Artenschutz und die Biodiversität zu bewerten. Dazu sind Begehungen der betroffenen Grundstücke erforderlich, wobei die Methoden je nach Standort angepasst werden. Einige Besichtigungen dauern nur 15 Minuten, andere können mehrere Stunden in Anspruch nehmen – auch nachts. Auf manchen Flächen sind zudem wiederholte Begutachtungen nötig.

Die rechtliche Grundlage bildet § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, der Grundstückseigentümer und -nutzer verpflichtet, notwendige Messungen und Untersuchungen zu dulden. TenneT hat die Firma Frölich & Sporbeck GmbH & Co. KG mit dem ökologischen Baubegleitmanagement und der Flächenvorbereitung beauftragt. Zu deren Aufgaben gehören die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und die Renaturierung von Lebensräumen. Als fachkundige Ökologen fungiert die Ökoplan Tillmann Pritzkow GbR – Faunistische Dienstleistungen. Sie führt Artenerfassungen durch, überwacht die Tierwelt und berät zu Schutzmaßnahmen, um die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten und Eingriffe in lokale Ökosysteme zu minimieren.

Die Kartierungen erstrecken sich über sechs Monate und liefern Daten für die Planung der Stromtrasse und der Umspannwerke. Grundstückseigentümer sind laut Energiewirtschaftsgesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet und müssen Zugriff für die Erhebungen gewähren. Die Ergebnisse fließen in Artenschutzkonzepte und die Bauplanung der Region ein.