Streit um neues Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein: Wer trägt künftig die Beweislast?
Claudia SeidelStreit um neues Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein: Wer trägt künftig die Beweislast?
Schleswig-Holsteins Sozial- und Integrationsministerin Aminata Touré hat ein neues Gesetz gegen Diskriminierung vorgelegt. Der Entwurf mit dem Titel „Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung“ soll es Betroffenen erleichtern, vor Gericht gegen Behörden vorzugehen. Doch der Plan stößt im Kieler Landtag bereits auf scharfe Kritik.
Eine zentrale Neuerung im Gesetzentwurf sieht eine Beweislastumkehr in Diskriminierungsfällen vor: Liegen plausible Anhaltspunkte für eine Benachteiligung vor, müsste die beschuldigte Behörde nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat.
Touré will mit dem Vorstoß den rechtlichen Schutz von Diskriminierungsopfern stärken. Die aktuelle Rechtslage mache es Betroffenen nahezu unmöglich, Gerechtigkeit zu erlangen, argumentiert die Ministerin. Unterstützung erhält sie von Nelly Waldeck (Grüne), die betont, Diskriminierung sei ein flächendeckendes Problem, das sowohl Sensibilisierung als auch Konsequenzen erfordere.
Die Opposition lehnt den Entwurf kategorisch ab. Christoph Vogt (FDP) nannte das Vorgehen „eine schlechte Form gegenüber dem Parlament“ und warnte davor, Beamte unter Generalsverdacht zu stellen. Beate Raudies (SPD) räumte zwar ein, dass Diskriminierung existiere, doch eine ungerechtfertigte Umkehr der Beweislast untergrabe das Vertrauen in den öffentlichen Dienst.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) positionierte sich gegen das Vorhaben. Sven Neumann, Landesvorsitzender des Verbandes, argumentierte, die geplante Regelung führe zu unnötiger Belastung und übermäßiger Bürokratie für Beamte. Unterdessen bestätigte Marion Schiefer (CDU), dass die Koalition zwar an einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz arbeite – ein abgestimmter Entwurf liege jedoch noch nicht vor.
Die Debatte fällt in eine Zeit, in der eine aktuelle Umfrage besorgniserregende Einstellungen in der Region offenbart: Fast ein Drittel der jungen Menschen in Schleswig-Holstein stimmt der Aussage zu, das Land werde „durch zu viele Ausländer gefährlich überrannt“.
Der Gesetzentwurf spaltet Politiker und Vertreter des öffentlichen Dienstes. Wird er verabschiedet, müssen Behörden in Diskriminierungsstreitigkeiten höhere rechtliche Hürden überwinden. Der Ausgang der Diskussion wird zeigen, ob Schleswig-Holstein schärfere Antidiskriminierungsregeln einführen wird – oder ob das bisherige System bestehen bleibt.






