Sichtbare Tattoos sind für Polizisten im Norden bald kein Tabu mehr
Noah WernerSichtbare Tattoos sind für Polizisten im Norden bald kein Tabu mehr
Polizistinnen und Polizisten in Schleswig-Holstein dürfen künftig mehr Freiheit bei der Schau ihrer Tätowierungen im Dienst genießen. Die Innenministerin des Landes, Magdalena Finke, kündigte aktualisierte Richtlinien an, die langjährige Beschränkungen lockern. Die Änderungen spiegeln den Wandel der gesellschaftlichen Einstellung zu Körperkunst wider, wie es aus Behördenkreisen heißt.
Die neuen Regeln, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten, erlauben es Beamtinnen und Beamten, dezente Tätowierungen an Händen oder Kopf sichtbar zu tragen. Bisher waren sichtbare Tätowierungen an Kopf, Hals, Händen und Handgelenken strikt verboten. Mit der überarbeiteten Regelung sind nun kleinere Ausnahmen möglich.
Innenministerin Finke von der CDU bezeichnete die alten Vorschriften als überholt. Sie betonte, dass Tätowierungen heute zum normalen Erscheinungsbild im Alltag gehörten. Die aktualisierten Leitlinien sehen zudem ein Verfahren vor, mit dem Beamte die Genehmigung für bestimmte Tätowierungen beantragen können.
Nicht alle Motive werden jedoch erlaubt sein. Tätowierungen mit sexistischen, entmenschlichenden, gewaltverherrlichenden oder aggressiven Darstellungen bleiben weiterhin untersagt. Interne Richtlinien sollen dabei helfen zu bewerten, ob eine Tätowierung im Dienst abgedeckt werden muss.
Mit der Anpassung der Vorschriften soll die Polizei an die heutigen gesellschaftlichen Normen angepasst werden. Zwar gelten für sichtbare Tätowierungen weiterhin strenge Kriterien, doch die Änderungen bieten mehr Spielraum. Das Land erhofft sich von den neuen Regeln eine bessere Personalgewinnung und -bindung, indem moderne Standards berücksichtigt werden.