Schleswig-Holstein: Schulschwänzen für Proteste bleibt unentschuldigt
Emilia KönigMinisterium: Demo kein Grund für Schulferkrankung - Schleswig-Holstein: Schulschwänzen für Proteste bleibt unentschuldigt
{"headline":"Ministerium: Demo kein Grund für Schulferkrankung","teaser":"Ministerium: Demo kein Grund für Schulferkrankung","kicker":"Ministerium: Demo kein Grund für Schulferkrankung","publication_date":"2025-12-05T04:04:09+00:00","keyword_names":"bundesregierung, bmbf, demonstration, schleswig-holstein, politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten","article_body":"Bildungsministerium: Demonstration kein Grund für Schulfehlen\n\nBildungsministerium: Demonstration kein Grund für Schulfehlen\n\nBildungsministerium: Demonstration kein Grund für Schulfehlen\n\n1. Dezember 2025\n\nIn Kiel bereiten sich Schülerinnen und Schüler darauf vor, heute um 10:30 Uhr gegen die geplanten Reformen der Wehrpflicht zu demonstrieren. Ähnliche Kundgebungen werden in mehreren deutschen Städten erwartet. Unterdessen hat das Bildungsministerium Schleswig-Holsteins klargestellt, dass ein Schulschwänzen für die Teilnahme an diesen Protesten nicht toleriert werde.\n\nDie Bildungsministerin des Landes, Dr. Dorit Stenke, erklärte, dass unentschuldigtes Fehlen während der Demonstrationen inakzeptabel sei. Sie bestätigte, dass versäumter Unterricht in den Zeugnissen vermerkt werde. Schülerinnen und Schüler, die Prüfungen versäumen, riskierten dadurch schlechtere Noten.\n\nKerstin Quellmann, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), widersprach der Haltung des Ministeriums. Sie argumentierte, dass politisches Engagement gefördert und nicht bestraft werden solle. Die Gewerkschaft ist der Auffassung, dass Schülerinnen und Schüler das Recht hätten, sich an gesellschaftlichen Debatten zu beteiligen, ohne schulische Nachteile befürchten zu müssen.\n\nDie Proteste sind Teil des breiteren Widerstands gegen das geplante Wehrpflichtgesetz. Schulen in Schleswig-Holstein werden Fehlzeiten als unentschuldigt eintragen, was sich auf die schulischen Leistungen der Betroffenen auswirken könnte. Trotz Kritik von Bildungsgewerkschaften bleibt die Entscheidung des Ministeriums bestehen."}