Paketboten-Schutzgesetz vor dem Aus: Warum die Zukunft der Sozialregeln ungewiss ist
Emilia KönigGesetz zum Schutz von Lieferarbeitern bleibt in Kraft - Paketboten-Schutzgesetz vor dem Aus: Warum die Zukunft der Sozialregeln ungewiss ist
Deutschlands Paketboten-Schutzgesetz, das 2019 eingeführt wurde, sollte Betrug und unbezahlte Sozialabgaben im boomenden Liefersektor bekämpfen. Das Gesetz war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 befristet, doch die Regierung hatte geplant, es bis 2024 zu einer dauerhaften Regelung zu machen.
Das Recht entstand vor dem Hintergrund des rasanten Wachstums im Online-Handel, das zu einer verstärkten Auslagerung von Dienstleistungen an Subunternehmer führte. Sein Hauptziel war es, Sozialbetrug zu verhindern und sicherzustellen, dass Subunternehmer ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Nach den Bestimmungen haften Hauptauftraggeber rechtlich, wenn ihre Subunternehmer diese Zahlungen nicht leisten.
Die Regelung stand zudem im Zusammenhang mit der EU-Maschinenverordnung und sollte die Einhaltung der Vorschriften in allen Mitgliedstaaten stärken. Doch die Bemühungen, das Grundgesetz dauerhaft zu verankern, scheiterten am Zerbrechen der Regierungskoalition. Ohne stabile Mehrheit kam der Prozess zum Stillstand – die Zukunft des Gesetzes ist damit ungewiss.
Das Schutzgesetz von 2019 gilt vorerst weiter, doch sein langfristiger Bestand ist fraglich. Wird es nicht verlängert, läuft es Ende 2025 aus. Der Zusammenbruch der Koalition hat eine Entscheidung über die dauerhafte Verankerung der Schutzmaßnahmen vorerst blockiert.






