17 March 2026, 18:07

NRW geht hart gegen Slum-Vermieter und Wohnungsnot vor

Plakat mit der Aufschrift "ländliche Slums auf abgenutztem Land" bewirbt Umsiedlungsmöglichkeiten und zeigt eine Person vor einem Haus mit Bäumen.

Wie NRW den Missbrauch von Wohnungen mit Schrottimmobilien stoppt - NRW geht hart gegen Slum-Vermieter und Wohnungsnot vor

Nordrhein-Westfalen verschärft Vorgehen gegen schlechte Wohnverhältnisse und ausbeuterische Vermieter

Die Landesregierung hat einen Entwurf für das Mieterschutz- und Wohnqualitätsgesetz verabschiedet, das strengere Regeln für den Wohnungsmarkt vorsieht. Mit den neuen Maßnahmen sollen Slumwohnungen, illegale Kurzzeitvermietungen und Immobilien bekämpft werden, die mit Sozialbetrug in Verbindung stehen.

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Kommunen erhalten mehr Befugnisse Die Behörden vor Ort erhalten schärfere Instrumente, um gegen Problemimmobilien vorzugehen. Künftig können Städte und Gemeinden von Vermietern eine "Wohnqualitätsbescheinigung" verlangen, die nachweist, dass die Wohnungen Mindeststandards erfüllen. Kontrollen sollen sich auf die Bausubstanz, die Wohnbedingungen und die Einhaltung des Mietrechts konzentrieren.

Kurzzeitvermietungen werden stärker reguliert Die Grenzen für erlaubnisfreie Vermietungen werden verschärft: Statt wie bisher 90 Tage pro Jahr dürfen Wohnungen künftig nur noch 56 Nächte ohne Genehmigung vermietet werden. Damit soll verhindert werden, dass dringend benötigter Wohnraum für Ferienwohnungen zweckentfremdet wird und so der langfristige Wohnungsmarkt weiter belastet wird.

Verbot von Wohnungszwang durch Arbeitgeber Ausbeuterische Praktiken, bei denen Vermieter gleichzeitig als Arbeitgeber auftreten und Beschäftigte in marode oder überteuerte Wohnungen drängen, werden vollständig verboten. Das Gesetz schließt diese Lücke explizit, um besonders schutzbedürftige Mieter vor Missbrauch zu bewahren.

Höhere Strafen für kriminelle Vermieter Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen: Bußgelder von bis zu 500.000 Euro sind möglich. Zudem können Behörden eine Zwangsverwaltung anordnen oder im Extremfall sogar Enteignungen durchsetzen – allerdings nur, wenn vorherige Versuche, die Immobilie zu erwerben oder zu sanieren, gescheitert sind. Darüber hinaus prüft das Land einen Bundesvorschlag, der ein soziales Zurückbehaltungsrecht einführen soll, um Mieter vor Kündigungen besser zu schützen.

Schärfere Meldepflichten gegen Sozialbetrug Um Missbrauch von Sozialleistungen einzudämmen, führt das Gesetz strengere Berichtspflichten ein. Behörden sollen Daten künftig enger austauschen, um Fälle aufzudecken, in denen schlechte Wohnverhältnisse mit illegalen Leistungsbezug zusammenhängen. Besonders betroffen sind Städte wie Gelsenkirchen, Dortmund (vor allem der Stadtteil Dorstfeld) und Teile Kölns, wo bereits Verstöße wie Bauschäden und nicht konforme Mietverhältnisse dokumentiert wurden.

Mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt Mit dem neuen Gesetz erhält Nordrhein-Westfalen wirksame Mittel, um die Wohnqualität zu verbessern und skrupellose Vermieter zur Rechenschaft zu ziehen. Kommunen können nun Zertifizierungen durchsetzen, Kurzzeitvermietungen begrenzen und Problemimmobilien beschlagnahmen. Ziel ist es, Slumwohnungen abzubauen, Ausbeutung zu verhindern und für fairere Mietbedingungen im ganzen Land zu sorgen.

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