Niedersachsen verschärft Hochschulgesetz gegen Antisemitismus und Diskriminierung
Emilia KönigUniversitäten sollten in der Lage sein, Studenten wegen Antisemitismus zu relegieren - Niedersachsen verschärft Hochschulgesetz gegen Antisemitismus und Diskriminierung
In Niedersachsen wird ein neues Hochschulgesetz auf den Weg gebracht, um Antisemitismus und Diskriminierung an Universitäten und Hochschulen entschlossener zu bekämpfen. Der Vorstoß erfolgt nachdrücklich, nachdem der bekannte jüdische Intellektuelle Michel Friedman auf die zunehmende Problematik von Mobbing und Hassrede an Schulen und Hochschulen hingewiesen hatte. Nun treiben SPD und Grüne strengere rechtliche Maßnahmen voran, um dem Problem wirksam zu begegnen.
Bei einer Gedenkveranstaltung hatte der Philosoph und Publizist Michel Friedman die Politik zum Handeln gegen den wachsenden Antisemitismus aufgefordert. Seine Äußerungen veranlassten die niedersächsischen SPD- und Grünen-Politiker, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der den Hochschulen klarere Handlungsmöglichkeiten gegen Hassvorfälle einräumen soll.
Das geplante Gesetz würde es den Einrichtungen ermöglichen, Bewerber abzulehnen oder immatrikulierte Studierende zu exmatrikulieren, falls diese wegen Volksverhetzung oder anderer schwerer Straftaten verurteilt wurden. Zudem soll verhindert werden, dass Studierende, die an Universitäten in anderen Bundesländern wegen solcher Vergehen relegiert wurden, sich für bis zu zwei Jahre in Niedersachsen neu einschreiben können. Ziel ist es, Schlupflöcher zu schließen, die es Personen mit einer Vorgeschichte diskriminierenden Verhaltens derzeit ermöglichen, ihr Studium an anderer Stelle fortzusetzen.
Friedmans Intervention folgte auf Berichte über jüdische Kinder, die in Schulen und Hochschulen mit Mobbing konfrontiert sind. Sein Appell an die Politik, härter durchzugreifen, hat den Gesetzgebungsprozess beschleunigt – SPD und Grüne arbeiten nun mit Hochdruck an der Finalisierung des Entwurfs.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, stünde den Hochschulen ein schärferes rechtliches Instrumentarium zur Verfügung, um Antisemitismus und Diskriminierung zu bekämpfen. Studierende, die wegen schwerer hassmotivierter Straftaten verurteilt werden, müssten mit dem Ausschluss von der Immatrikulation oder der Exmatrikulation an niedersächsischen Hochschulen rechnen. Das zweijährige Wiederzulassungsverbot soll sicherstellen, dass Betroffene nach einem solchen Vergehen nicht ohne Weiteres an die Hochschulen zurückkehren können.