Niedersachsen revolutioniert Arzneimittelversorgung für Ärzte ab 2026
Claudia SeidelNiedersachsen revolutioniert Arzneimittelversorgung für Ärzte ab 2026
Neues landesweites Abkommen in Niedersachsen verändert die Arzneimittelversorgung für Ärzte
Ein neues flächendeckendes Abkommen in Niedersachsen wird die Art und Weise verändern, wie Apotheken Praxismedikamente an Ärzte liefern. Die Vereinbarung, die zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen unterzeichnet wurde, tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ersetzt ein bisheriges Flickwerk unterschiedlicher Regelungen durch ein einheitliches, standardisiertes System.
Das bisherige System basierte auf einem Gemisch verschiedener Absprachen, die der LAV zum 31. Dezember 2025 beendete. Nach monatelangen Verhandlungen entstand dieser einheitliche Vertrag. Erstmals gelten darin dieselben Prioritätsregeln, die bereits für die Abgabe von Fertigarzneimitteln Anwendung finden, nun auch für Praxismedikamente.
Die Vereinbarung umfasst zudem Maßnahmen zur Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung. Ein zentraler Punkt ist eine Friedenspflicht, die zunächst bis zum 31. März und später bis zum 30. Juni verlängert wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass es während der Einführung des neuen Systems zu keinen Versorgungsengpässen kommt.
Apotheken, die Impfstoffe an Vertragsärzte liefern, erhalten eine zweistufige Anpassung der Vergütung. Die Gebühr beginnt bei 80 Cent pro Dosis und steigt auf 1 Euro, sobald bestimmte Zielvorgaben erfüllt sind. Der Vertrag gilt für alle Apotheken in Niedersachsen, die Medikamente an Vertragsärzte abgeben.
Das neue Rahmenwerk zielt darauf ab, Abläufe zu vereinfachen und eine zuverlässige Arzneimittelversorgung für Ärzte zu gewährleisten. Es umfasst sämtliche Apotheken im Land, sieht Vergütungsanpassungen vor und enthält eine Friedenspflicht, um Unterbrechungen zu vermeiden. Das System startet offiziell am 1. Juli 2026.