Neues Tariftreuegesetz: Was Unternehmen bei Bundesaufträgen jetzt beachten müssen
Greta WagnerNeues Tariftreuegesetz: Was Unternehmen bei Bundesaufträgen jetzt beachten müssen
Bundestag beschließt Gesetz zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen
Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Tarifverträgen bei Bundesaufträgen verpflichtet, hat den Bundestag passiert. Das Tariftreuegesetz (TTG) gilt für Verträge mit einem Volumen von 50.000 Euro oder mehr. Kritiker warnen, die zusätzliche Bürokratie werde Firmen von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken.
Der Bundestag verabschiedete das Gesetz Ende Februar 2026. Demnach müssen Unternehmen, die Bundesaufträge über 50.000 Euro erhalten, die jeweils geltenden Tarifverträge einhalten. Ausgenommen sind Lieferverträge sowie Aufträge für die Bundeswehr.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt das Gesetz vehement ab. Ihr Präsident, Rainer Dulger, betonte, der bürokratische Aufwand werde viele Unternehmen davon abhalten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Eine Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der BDA ergab, dass 75 Prozent der Betriebe die Regeln für öffentliche Aufträge als zu kompliziert empfinden.
Der Bundesrat wird das Gesetz an diesem Freitag beraten. Anders als bei anderen Vorlagen ist hier keine Zustimmung der Bundesländer erforderlich. Dennoch gibt es Vorbehalte: Nordrhein-Westfalen stellt die Verfassungsmäßigkeit infrage, während Hessen überlegt, soziale und ökologische Kriterien in Vergaberichtlinien aufzunehmen.
Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, riskieren den Ausschluss von künftigen Aufträgen. Laut BDA könnten 43 Prozent von 1.000 befragten Firmen öffentliche Ausschreibungen künftig ganz meiden.
Das Gesetz soll nach der Bundesratsdebatte in Kraft treten. Unternehmen müssen sich auf strengere Compliance-Regeln einstellen oder mit Sanktionen rechnen. Wie sich die Neuregelung auf die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen auswirkt, bleibt abzuwarten.






