23 January 2026, 04:12

Neue Pflicht für Arbeitgeber: Kostenlose Rechtsberatung für ausländische Beschäftigte ab 2026

Ein altes Buch mit dem Titel "Z.D. Nürnberg, Deutschland, 1791" mit einem Stempel, der die erste Auflage anzeigt, und handgeschriebenem Text auf seinen Seiten.

Neue Pflicht für Arbeitgeber: Kostenlose Rechtsberatung für ausländische Beschäftigte ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 müssen deutsche Arbeitgeber nicht-europäische Arbeitnehmende aus Drittstaaten sowie bestimmte andere ausländische Beschäftigte über kostenlose Rechtsberatung informieren. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass diese Arbeitnehmer:innen ihre Rechte nach Arbeits- und Sozialrecht kennen. Mehrere Organisationen werden bundesweit Unterstützung anbieten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordiniert das landesweite Programm. Es bietet kostenlose, niedrigschwellige Beratung zu Arbeits- und Sozialversicherungsfragen für Drittstaatsangehörige an. Die Umsetzung kann an zugelassene Dritte übertragen werden.

Zusätzliche Hilfe kommt von verschiedenen Stellen: Faire Integration bietet kostenlose, anonyme und mehrsprachige Beratung an. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) betreiben die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland". Gleichzeitig konzentriert sich Faire Mobilität, ein Netzwerk des DGB mit zwölf Standorten, auf Arbeitnehmende aus Mittel- und Osteuropa. Die Angebote zielen darauf ab, Ausbeutung und Diskriminierung zu verhindern. Beschäftigte erhalten so leichteren Zugang zu Informationen über Verträge, Löhne und Arbeitsrechte.

Die neue Pflicht legt Arbeitgebern nahe, ihre Mitarbeiter:innen über diese Dienstleistungen zu informieren. Ab 2026 haben Arbeitnehmende damit einen klareren Zugang zu rechtlicher Unterstützung. Die Maßnahme ist Teil der Bemühungen, den Schutz ausländischer Beschäftigter in Deutschland zu stärken.