Leipzig wehrt sich gegen höhere Kosten für Personalausweise – Bund in der Pflicht
Claudia SeidelLeipzig streitet mit Bundesregierung über gestiegene Kosten für Personalausweise - Leipzig wehrt sich gegen höhere Kosten für Personalausweise – Bund in der Pflicht
Leipzig weigert sich, die höheren Kosten für Personalausweise zu übernehmen, nachdem die Bundesdruckerei ihre Gebühren erhöht hat. Die Stadt argumentiert, dass Kommunen nicht für Preiserhöhungen des Bundes aufkommen sollten. Dieser Streit erhält nun Rückendeckung vom Deutschen Städtetag, der vor einer ungerechten finanziellen Belastung der Gemeinden warnt.
Im März 2024 erhöhte die Bundesdruckerei den Preis für Personalausweise von Erwachsenen von 28,80 Euro auf 37 Euro, während Kinderausweise von 22,80 Euro auf 24 Euro teurer wurden. Als Begründung nannte die Behörde steigende Produktionskosten, Inflation und neue Sicherheitsmerkmale. Doch die Kommunen dürfen von Bürgern unter 24 Jahren nur 27,60 Euro verlangen – obwohl die Bundesdruckerei ihnen 29,61 Euro pro Ausweis in Rechnung stellt. Dadurch entsteht ein Defizit von 2,01 Euro pro Dokument.
Leipzig rechnet damit, dass diese Lücke die Stadt jährlich etwa 170.000 Euro kosten wird. Oberbürgermeister Burkhard Jung machte deutlich, dass die Stadt die Zusatzkosten nicht tragen werde: "Wer bestellt, muss auch zahlen. Wenn der Bund die Druckkosten erhöht, müssen die Gebühren, die Kommunen erheben dürfen, entsprechend angepasst werden." Das Bundesinnenministerium bestätigte, dass die neue Abrechnungsstruktur am 1. März in Kraft trat, und begründete dies mit einer "gemischten Kostenkalkulation".
Der Deutsche Städtetag unterstützt nun Leipzigs Position. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt stellte infrage, ob das Pass- und Ausweissystem künftig zentraler gesteuert werden sollte, um solche Finanzkonflikte zu vermeiden.
Der Streit verdeutlicht die wachsenden Spannungen zwischen Kommunen und Bund bei der Finanzierungsverantwortung. Da Leipzig die Deckung des Fehlbetrags verweigert, liegt der Ball nun beim Bund, ob er die Gebühren anpasst, die Kommunen erheben dürfen. Bis dahin stehen die Städte vor der Wahl, die Kosten selbst zu tragen oder sie indirekt auf die Bürger abzuwälzen.