30 April 2026, 10:05

Kreistag Spree-Neiße bestätigt Landratswahl trotz AfD-Proteste

Ein Plakat mit einem Mann im Anzug und einer Frau vor einer Box, darüber der Text "Registrieren und Wählen".

Kreistag Spree-Neiße bestätigt Landratswahl trotz AfD-Proteste

Der Kreistag Spree-Neiße hat das Ergebnis der Stichwahl um das Amt des Landrats vom 22. März bestätigt. Die Entscheidung folgt auf eine abgelehnte Beschwerde der rechtspopulistischen AfD, die die Rechtmäßigkeit der Wahl angezweifelt hatte. Der CDU-Kandidat Martin Heusler bleibt mit 51,5 Prozent der Stimmen Sieger der Wahl.

Der lokale AfD-Verband hatte offiziell Widerspruch eingelegt und mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl geltend gemacht. Im Mittelpunkt der Kritik stand eine deutliche Diskrepanz zwischen den Stimmenanteilen ihrer Kandidatin Christine Beyer bei der Briefwahl und der Wahl vor Ort. Während Beyer an den Wahlurnen 54,1 Prozent der Stimmen erhielt, kam sie bei den Briefwählern nur auf 29,4 Prozent. Heusler hingegen erreichte 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen im Vergleich zu 45,9 Prozent bei der Präsenzwahl.

Die AfD verwies zudem auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger, die Wahlunterlagen angefordert, aber nicht abgestimmt hatten. Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe jedoch als unbegründete Vermutungen zurück. Nach Angaben der Behörden müssen Einsprüche konkrete Beweise enthalten, die schwerwiegend genug sind, um die Wahl für ungültig zu erklären.

Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit das ursprüngliche Wahlergebnis. Der Partei bleibt jedoch die Möglichkeit, den Fall vor dem Verwaltungsgericht Cottbus weiterzuverfolgen. Ein erfolgreicher Rechtsbehelf müsste dort handfeste Verstöße gegen das Wahlrecht nachweisen.

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Vorerst bleibt Heuslers Sieg mit 51,5 Prozent der Stimmen bestehen. Der Versuch der AfD, das Ergebnis anzufechten, scheiterte am Fehlen substantieller Beweise. Jegliche weitere rechtliche Schritte würden voraussetzen, dass die Partei dem Gericht schwerwiegende Wahlmanipulationen nachweist.

Quelle