Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Kölner Rechtsstreit: Wohnungsbau vs. Theaterlärm vor neuem Urteil
Ein Rechtsstreit um Lärmbelästigung und Baurechte in Köln hat eine neue Wendung genommen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht die geplante Umwandlung eines Gebäudes in Wohnraum in direkter Nachbarschaft zum Theater Volksbühne. Nach mehreren Urteilen wurde der Fall nun zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Ausgelöst wurde der Streit, als ein Kölner Anwohner eine ehemalige Druckerei in eine Wohnung umbauen wollte. Der Verein Freie Volksbühne widersprach der Genehmigung mit der Begründung, die Theateraktivitäten hätten Vorrang.
Im Juni 2024 gab das Verwaltungsgericht Münster zunächst dem Theater recht und stoppte den Umbau wegen Bedenken hinsichtlich Lärmemissionen. Das Gericht argumentierte, dass der Lärm von Veranstaltungen der Volksbühne die für Wohngebiete geltenden Grenzwerte überschreiten würde. Einer der geplanten Wohnräume grenzt direkt an den Veranstaltungssaal des Theaters, was die Sorge vor Störungen verstärkt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig griff später ein. Es urteilte, das Münsteraner Gericht habe sich zu stark auf Lärmgrenzwerte konzentriert. Statt eine abschließende Entscheidung zu treffen, verwies das Leipziger Gericht den Fall zurück nach Münster, um die rechtlichen Argumente umfassender zu prüfen.
Der Verein Freie Volksbühne beharrt darauf, dass der Spielbetrieb des Theaters durch bestehende Rechte geschützt sei. Die Umwandlung dürfe nicht erfolgen, wenn sie die Fähigkeit des Theaters einschränke, Veranstaltungen auszurichten. Der Anwohner hingegen besteht darauf, dass der ehemalige Industriekomplex rechtmäßig zu Wohnzwecken genutzt werden könne – vorausgesetzt, der Lärm werde angemessen reguliert.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster muss den Fall nun erneut prüfen. Seine Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Wohnungsumbau genehmigt wird oder ob die Theateraktivitäten Vorrang erhalten. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte zwischen Kultureinrichtungen und Wohnraumprojekten haben.






