10 May 2026, 06:05

Hubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen – was sich ändert

Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei Frauen in legerer Kleidung, die nebeneinander sitzen, sowie Bänken im Hintergrund.

Hubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen – was sich ändert

Bundesjustizministerin schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte härter zu bestrafen

Die deutsche Justizministerin will das Strafrecht ändern, um Morde mit geschlechtsspezifischem Hintergrund konsequenter als solche zu ahnden. Bisher werden solche Taten in manchen Fällen nur als Totschlag gewertet – die geplante Neuregelung soll das verhindern. Zwar erkennen die aktuellen Gesetze bereits Besitzansprüche als Mordmotiv an, doch bei der praktischen Anwendung durch die Gerichte gibt es weiterhin Lücken.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt eine Erweiterung des Mordparagraphen an, sodass Tötungen, bei denen das Geschlecht des Opfers das alleinige Motiv darstellt, künftig eindeutig als Mord gewertet werden. Bisher nutzen einige Täter eine Schutzbehauptung verminderter Schuldfähigkeit, um einer Verurteilung wegen Mordes zu entgehen. Diese Rechtslücke führt dazu, dass Taten, die eigentlich als Mord zu ahnden wären, milder bestraft werden.

Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag hat gravierende Folgen: Während Mord mit lebenslanger Haft geahndet werden kann, sehen die Strafen für Totschlag festgelegte Haftzeiten mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung vor. Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Regelungslücke zu schließen, indem geschlechtsspezifische Tötungen ausdrücklich als Mord definiert werden.

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Aktuell gelten etwa Tötungen aus Eifersucht oder Besitzansprüchen in Partnerschaften bereits als Mordmotiv. Doch Staatsanwaltschaften und Gerichte wenden diese Regelung nicht immer einheitlich an. Die Reform soll klarstellen, dass jede Tat, die allein durch das Geschlecht des Opfers motiviert ist, die Schwelle zum Mord überschreitet.

Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, stärkt dies den rechtlichen Schutz vor geschlechterbasierter Gewalt. Gerichte könnten dann nicht mehr auf verminderte Schuldfähigkeit verweisen, um solche Taten als Totschlag zu werten. Die Reform stellt sicher, dass Täter die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen – einschließlich möglicher lebenslanger Haftstrafen.

Quelle