Historisches Urteil: Kosmetikerin gewinnt gegen diskriminierende Versicherungspraxis
Noah WernerGericht: Versicherung muss auch Schwangerschaft abdecken - Historisches Urteil: Kosmetikerin gewinnt gegen diskriminierende Versicherungspraxis
Eine selbstständige Kosmetikerin hat einen Rechtsstreit gegen eine Versicherung gewonnen, die sich weigerte, ihren Verdienstausfall während der Schwangerschaft zu übernehmen. Das Landgericht Hannover urteilte, dass der Ausschluss diskriminierend sei, und verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von 6.000 Euro Schadensersatz.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Police, die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Geburt oder Fehlgeburt verweigerte.
Die Klägerin, eine Kosmetikerin, klagte, nachdem ihre Versicherung ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen abgelehnt hatte. Die Police des Unternehmens schloss ausdrücklich jede Arbeitsunfähigkeit aus, die durch Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung verursacht wurde.
Das Gericht erklärte den Ausschluss für rechtswidrig und stellte fest, dass Versicherer in solchen Fällen Schutz gewährleisten müssen. Die Regelung diskriminiere Frauen gezielt und verstoße gegen Antidiskriminierungsgesetze, so die Begründung.
Johanna Röhr, Vorsitzende der Kampagne Mutterschutz für alle!, begrüßte das Urteil. Sie argumentierte, dass Frauen niemals höhere Kosten oder Leistungsausschlüsse hinnehmen dürften, nur weil sie Mütter werden. Das Urteil verpflichtet Versicherer nun, schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit in Standardtarifen abzudecken.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für künftige Klagen im Zusammenhang mit schwangerschaftsbedingten Berufsunfähigkeitsleistungen. Versicherer müssen ihre Policen nun an die Gerichtsentscheidung anpassen. Die Klägerin erhielt 6.000 Euro Entschädigung für die erlittene Diskriminierung.