10 December 2025, 21:31

Hessen stärkt Verfassungsschutz mit neuen Extremismus-Befugnissen nach Karlsruher Urteil

Eine Moschee mit einem Namensschild an der Wand, Straßenlaternen, ein Verkehrssignal an einem Pfahl, Fahrzeuge auf der Straße, Gruppen von Menschen, die stehen, ein Baum und eine Überwachungskamera an einem Pfahl.

Mehr Befugnisse für das Amt für Verfassungsschutz gegen Extremismus - Hessen stärkt Verfassungsschutz mit neuen Extremismus-Befugnissen nach Karlsruher Urteil

Mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz gegen Extremismus

Hessen führt weitreichende Reformen der Sicherheitsgesetze ein – mit mehr Kompetenzen für den hessischen Verfassungsschutz im Kampf gegen Extremismus

Mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz gegen Extremismus

  1. Dezember 2025, 16:55 Uhr

Hessen hat seine Nachrichtendienstgesetze grundlegend reformiert und dem Landesamt für Verfassungsschutz damit erweiterte Befugnisse im Kampf gegen Extremismus eingeräumt. Die Änderungen folgen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2024, das Teile der bisherigen Regelungen als verfassungswidrig kippte. Die Behörden verfügen nun über schärfere Instrumente zur Bedrohungsabwehr, darunter erweiterte Online-Überwachung und längere Speicherfristen für Daten von Minderjährigen mit Terrorismusbezug.

Auslöser für die Reform war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass Passagen des hessischen Nachrichtendienstgesetzes gegen Grundrechte verstießen, und den Gesetzgeber damit zur Nachbesserung verpflichtet.

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Hessens Vorgehen gegen Extremismus durch modernisierte Überwachungs- und Datenverarbeitungsmethoden zu stärken. Unter richterlicher Kontrolle darf der hessische Verfassungsschutz nun digitale Geräte auswerten und Informationen über besonders gefährdete Minderjährige länger vorhalten. Zudem reagieren die Reformen auf wachsende Bedrohungen durch extremistische Gruppen sowie den missbräuchlichen Einsatz von Drohnen.