Göttinger Hochhaus: Schimmel, kaputte Heizungen und ein umstrittenes Urteil
Greta WagnerGericht lehnt Mieterantrag in Göttinger Hochhaus ab - Göttinger Hochhaus: Schimmel, kaputte Heizungen und ein umstrittenes Urteil
Wohnkomplex in Göttingen in der Kritik: Mängel, Schimmel und mangelnde Instandhaltung
Ein Hochhaus-Wohnkomplex in Göttingen steht wegen katastrophaler Wohnverhältnisse in der Kritik. Mieter und Stadtbehörden prangern seit Langem Probleme wie defekte Heizungen, bauliche Mängel und Schädlingsbefall an. Die Hausverwaltung führt den Mangel an Mitteln für Reparaturen auf ausstehende Mietzahlungen zurück – eine Behauptung, die sowohl die Stadt als auch Anwälte der Mieter bestreiten.
Das Gebäude mit über 400 Wohneinheiten ist bereits mehrfach wegen der unwürdigen Zustände aufgefallen. Mieter berichten von kaputten Heizungen und Schimmelbefall. Eine alleinerziehende Mutter teilt sich mit ihren vier Kindern eine Zweizimmerwohnung im fünften Stock. Aufgrund der Zustände in der Groner Landstraße 9 führt die Stadt regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen durch.
In einem aktuellen Fall beantragte eine Mieterin, ihre Wohnung für unbewohnbar erklären zu lassen und eine Notunterkunft oder Obdachlosenhilfe zu erhalten. Das Verwaltungsgericht urteilte zwar, die Wohnung erfülle die grundlegendsten Bedürfnisse nach "Bett, Brot und Seife", bestätigte jedoch nicht, dass sie zum dauerhaften Wohnen geeignet sei. Das Gericht kam zu dem Schluss, die Wohnung werde "in den kommenden Wochen" zumindest minimale Anforderungen erfüllen, bewertete ihre generelle Wohntauglichkeit aber nicht. Zudem hielt es die Mieterin für zumutbar, bestimmte Probleme selbst zu beheben – etwa durch richtiges Lüften, Fensterreparaturen oder die Nutzung eines bereitgestellten Heizlüfters.
Mit dem Urteil bleibt die grundsätzliche Frage der Wohnqualität im gesamten Komplex ungeklärt – die Mieter müssen vorerst weiter unter den schlechten Bedingungen leben. Die Stadt wird die Situation weiterhin überwachen und regelmäßige Kontrollen durchführen. Die Behauptung der Hausverwaltung, ausstehende Mieten seien der Grund für fehlende Reparaturmittel, wird von der Stadt und Mieteranwälten teilweise widerlegt.