GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Vorschlag zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen reicht GdP nicht aus
Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt zwar den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz.
„Insgesamt ist die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt, doch bei umfangreichen Ermittlungen zu Straftaten und damit verbundenen langwierigen Verfahren kann sie oft nicht ausreichen“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.
21. Dezember 2025, 11:48 Uhr
Ein neuer Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen vorsieht, stößt sowohl bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch bei SPD-Abgeordneten auf Zustimmung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig brachte die Maßnahme im Dezember 2025 auf den Weg, um die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden zu stärken. Doch es gibt Bedenken, ob die Speicherfrist für komplexe Ermittlungen ausreicht.
Die GdP begrüßte den Vorstoß als notwendigen Schritt für die Strafverfolgung. Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Fachbereichs Bundespolizei/Zoll, betonte zwar die Vorteile der IP-Datenspeicherung, äußerte jedoch Zweifel, ob drei Monate für langwierige Gerichtsverfahren und aufwendige Ermittlungen ausreichen würden.
Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, unterstützte den Entwurf als Erfüllung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD. Er kritisierte die frühere Ablehnung durch FDP und Grüne als ideologisch motiviert. Wiese argumentierte, die Regelung sei überfällig und für die moderne Polizeiarbeit unverzichtbar. Der von Hubig eingebrachte Gesetzentwurf markiert damit einen Politikwechsel nach jahrelangen Debatten. Während Befürworter darin ein praktisches Werkzeug für die Strafverfolgung sehen, warnen Kritiker innerhalb der GdP, dass die Speicherfrist für bestimmte Ermittlungen dennoch zu kurz greifen könnte.
Der Entwurf geht nun mit breiter parteiübergreifender Unterstützung in die nächste Runde, steht aber vor der Frage nach seiner Wirksamkeit. Sollte er verabschiedet werden, müssten Internetanbieter IP-Adressen drei Monate lang speichern. Die Behörden werden dann prüfen, ob der Zeitraum den Anforderungen der Strafverfolgung gerecht wird.