EU-Resolution: "Nur ein Ja ist ein Ja" setzt neuen Standard für sexuellen Konsens
Noah WernerEU-Resolution: "Nur ein Ja ist ein Ja" setzt neuen Standard für sexuellen Konsens
Die Europäische Kommission hat eine richtungsweisende Resolution zum Thema sexueller Konsens verabschiedet. Unter dem Motto "Nur ein Ja ist ein Ja" legt der neue Standard fest, dass nur eine ausdrückliche Zustimmung als Einwilligung gilt. Mit diesem Schritt sollen Opfer sexualisierter Gewalt besser geschützt und in Europa ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen werden.
Die Forderung nach klareren Konsensregelungen gewann an Fahrt, nachdem es während der Kölner Silvesternacht 2015 zu massenhaften sexualisierten Übergriffen gekommen war. Diese Vorfälle veranlassten Deutschland zur Einführung des "Nein-heißt-Nein"-Prinzips, das sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person unter Strafe stellt. Kritiker hielten die Regelung damals für überzogen und warnten vor unrealistischen Anforderungen – etwa schriftliche Verträge vor intimen Kontakten.
Die neue EU-Resolution geht noch einen Schritt weiter: Schweigen, Zögern oder nonverbale Ablehnung – wie Blicke oder Gesten – können demnach als fehlende Zustimmung gewertet werden. Die Änderung ist das Ergebnis jahrelanger Fachdebatten, in denen viele argumentierten, "Nur ein Ja ist ein Ja" biete einen stärkeren Schutz als "Nein heißt Nein".
Aktuelle, viel beachtete Fälle – darunter der Prozess gegen Gisèle Pelidot – beschleunigten die Entscheidung der EU. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien und Frankreich, haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder prüfen diese derzeit.
Die Resolution setzt einen neuen rechtlichen Maßstab für Europa. Sie stärkt die Rechte von Opfern und beseitigt Zweifel bei der Frage der Einwilligung. Nun müssen die Mitgliedstaaten prüfen, wie sie den Standard in ihre nationalen Gesetze umsetzen.






