06 November 2025, 04:07

Deniz Celik trotzt Hamburger Ausländerbehörde: Linke unterstützt Widerstand gegen Unterlassungserklärung

Ein Buchumschlag mit Armee-Panzern und Jeeps in einer Kriegs Szenerie mit Text darüber.

Verfassungsschutz fordert Unterlassung - Linkspartei widersteht - Deniz Celik trotzt Hamburger Ausländerbehörde: Linke unterstützt Widerstand gegen Unterlassungserklärung

Deniz Celik, Abgeordneter der Linken in der Hamburger Bürgerschaft, hat sich geweigert, eine von der Hamburger Ausländerbehörde geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Linke stellt sich hinter Celik und lehnt das Vorgehen der Behörde als rechtlich fragwürdig ab – ein Versuch, sie als Einschüchterung und zur Unterdrückung von Kritik zu werten. Celik hatte der Behörde zunächst in einer Pressemitteilung vorgeworfen, rechtsextreme Netzwerke wiederholt gedeckt zu haben. Die juristischen Vertreter des Verfassungsschutzes argumentierten, Celiks Äußerungen könnten das öffentliche Vertrauen in den Dienst untergraben und dessen Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Die Linke veröffentlichte daraufhin eine umstrittene Pressemitteilung, in der sie der Behörde vorwirft, rechtsextreme Strukturen unzureichend zu bekämpfen und durch Eingriffe in das freie Mandat gewählter Abgeordneter ihre Befugnisse zu überschreiten. Celik bezeichnete die Forderung der Behörde als absurd und eine Gefahr für die Demokratie. Er ließ die gesetzte Frist verstreichen, ohne zu reagieren – und löste damit eine politische Kontroverse aus. Die zuständige Aufsichtsbehörde über das Hamburger Innenressort, die in den Streit verwickelt ist, bleibt in den vorliegenden Suchergebnissen namentlich ungenannt. Die Weigerung von Deniz Celik, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, hat eine politische Debatte ausgelöst. Die Linke unterstützt Celik und kritisiert das Vorgehen der Behörde scharf. Der Verfassungsschutz hält dagegen, Celiks Aussagen könnten das öffentliche Vertrauen und die Handlungsfähigkeit des Dienstes schädigen. Die Auseinandersetzung dauert an, während die zuständige Aufsichtsinstanz weiterhin nicht namentlich benannt wird.