24 March 2026, 20:05

Buchhandlung verklagt Kulturminister wegen Extremismus-Vorwürfen und Preisausschluss

Altes Buch mit dem Titel 'Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue' geöffnet auf einer Seite mit schwarzem Text.

Buchhandlung verklagt Kulturminister wegen Extremismus-Vorwürfen und Preisausschluss

Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel verklagt Kulturminister Wolfram Weimer

Die Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel hat rechtliche Schritte gegen Deutschlands Kulturminister Wolfram Weimer eingeleitet. Streitpunkt ist seine Entscheidung, den Laden von der Shortlist eines renommierten Buchpreises auszuschließen. Weimer begründete dies mit Bedenken wegen politischer Extremismusvorwürfe.

Die Betreiber der Buchhandlung beantragen nun eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Minister sie als Extremisten brandmarkt. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte, den Antrag am 4. März 2026 erhalten zu haben.

Der Konflikt eskalierte, als Weimer eine Jury-Entscheidung für den Deutschen Buchhandlungspreis überstimmte. Normalerweise werden 118 Buchhandlungen ausgezeichnet, doch in diesem Jahr wurde die Liste auf 115 gekürzt. Zur schwankenden Weltkugel gehörte zu den drei gestrichenen Nominierten – obwohl der Laden noch 2025 für den Preis vorgeschlagen worden war.

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In einem Interview mit der Zeit erläuterte Weimer seine Haltung: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, kann er das nicht für politische Extremisten tun." Zudem berief er sich auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse". Die Buchhändler reagierten mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung, die Weimer verweigerte.

Ein Sprecher des Kulturministers bestätigte später, dass keine solche Erklärung erfolgen werde. Das Ministerium argumentierte, Weimer und andere Regierungsmitglieder müssten die Freiheit behalten, derartige Aussagen zu treffen. Wann das Gericht über den Eilantrag entscheiden wird, bleibt unklar.

Die Anwälte der Buchhandlung haben beantragt, der Bundesregierung per einstweiliger Verfügung zu untersagen, das Geschäft oder seine Betreiber mit Extremismus in Verbindung zu bringen. Der Fall (VG 6 L 229/26) wird derzeit vom Verwaltungsgericht Berlin geprüft.

Der Rechtsstreit wirft grundsätzliche Fragen nach staatlicher Aufsicht und Meinungsfreiheit bei Kulturpreisen auf. Die Gerichtsentscheidung wird zeigen, ob Weimers Ausschluss der Buchhandlung rechtmäßig war. Bis dahin bleibt der Fall anhängig – ein Termin für eine Lösung steht noch aus.

Quelle