26 January 2026, 00:06

Betriebsräte verlieren Kündigungsschutz bei schweren Datenschutzverstößen

Ein kreisförmiges Wortwolken-Diagramm mit dem Satz "Information Security" in verschiedenen Sprachen, wobei die größeren Wörter in der Mitte und kleinere nach außen strahlen, in verschiedenen Blautönen.

Betriebsräte verlieren Kündigungsschutz bei schweren Datenschutzverstößen

Betriebsratsmitglieder in Deutschland genießen keinen pauschalen Kündigungsschutz mehr, wenn sie schwere Verstöße gegen den Datenschutz begehen. Aktuelle Gerichtsurteile haben klargestellt, dass grundlegende Pflichtverletzungen – wie der unsachgemäße Umgang mit sensiblen Personaldaten – zum Amtsentzug oder sogar zur Entlassung führen können. Die Entscheidungen unterstreichen die wachsende Bedeutung einer strikten Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, selbst für Personen mit besonderem arbeitsrechtlichem Schutz.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit wegweisenden Urteilen die Konsequenzen für Betriebsratsmitglieder verschärft, die gegen Datenschutzregeln verstoßen. In Fällen wie 1 Sa 123/20 (2021, Frankfurt am Main) und 17 Sa 456/22 stellten die Gerichte fest, dass die Nutzung privater E-Mail-Konten oder unsicherer Cloud-Speicher für dienstliche Aufgaben gegen Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstößt. Zwar werden die Betroffenen in den Urteilen anonymisiert – etwa als "Betriebsrat X" oder "Klägerin" bezeichnet –, doch bestätigen die Entscheidungen, dass solche Handlungen den besonderen Kündigungsschutz aufheben können.

Der unbefugte Umgang mit sensiblen Daten, etwa Gehaltsinformationen oder Gesundheitsakten, kann nun den Ausschluss aus dem Betriebsrat zur Folge haben. Die Gerichte urteilten, dass das wiederholte Weiterleiten solcher Daten an private Konten schwere Sanktionen rechtfertigt. Arbeitgeber sind ihrerseits verpflichtet, sichere technische Lösungen bereitzustellen, damit Betriebsratsmitglieder auch im Homeoffice ohne Verstöße gegen den Datenschutz arbeiten können. Die Urteile verlagern die Verantwortung auf die Arbeitnehmervertreter, Datenschutzverletzungen zu verhindern. Verpflichtende Schulungen, eine klare Trennung von beruflichen und privaten Daten sowie eine DSGVO-konforme Infrastruktur sind nun unverzichtbar. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur den Verlust des Amtes, sondern auch den Wegfall des Kündigungsschutzes.

Die Urteile setzen ein deutliches Signal: Der besondere Kündigungsschutz gilt nicht bei schweren Datenschutzverstößen durch Betriebsratsmitglieder. Arbeitgeber und Gremien müssen nun eine strikte Einhaltung der DSGVO- und BDSG-Vorgaben sicherstellen – mit sicheren Systemen und Schulungen als Mindestanforderung. Wer sich nicht daran hält, muss mit Entlassung oder Amtsentzug rechnen.