Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Bayerischer Gerichtshof lehnt vegane Mahlzeiten für Häftlinge ab
Ein Häftling in Bayern, dessen Identität nicht bekannt gegeben wurde, hat kürzlich Beschwerde eingelegt, nachdem ihm während einer fünfmonatigen Haftstrafe vegane Mahlzeiten verweigert worden waren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass der Inhaftierte keinen Anspruch auf veganes Essen hat.
Gefangene in Bayern haben demnach kein gesetzliches Recht, von der Gefängnisküche vegane Verpflegung zu verlangen. Allerdings muss jedem Häftling die Möglichkeit eingeräumt werden, religiösen oder weltanschaulichen Ernährungsgrundsätzen nachzukommen. In diesem Fall bot die Justizvollzugsanstalt vegetarische und laktosefreie Mahlzeiten an, die teilweise den Ernährungsbedürfnissen des Inhaftierten entsprachen. Zudem durfte dieser auf eigene Kosten zusätzliche vegane Produkte erwerben.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nicht jeder Gefangene Anspruch auf eine an seine individuellen religiösen oder ethischen Überzeugungen angepasste Verpflegung erheben könne – angesichts der Vielfalt der Glaubensrichtungen unter den Häftlingen. Dieser Ansatz wurde vom höchsten bayerischen Gericht in diesem konkreten Fall als rechtmäßig bewertet.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat damit festgestellt, dass Gefangene in Bayern keinen gesetzlichen Anspruch auf vegane Mahlzeiten haben. Zwar räumte das Gericht ein, wie wichtig es sei, Ernährungsgrundsätze zu berücksichtigen, betonte jedoch die praktischen Herausforderungen, die mit der Berücksichtigung individueller Überzeugungen in einer heterogenen Gefängnisbevölkerung einhergehen.