Außengastronomie: Warum manche Wirte 1.100 Euro zahlen – andere gar nichts
Greta WagnerAußengastronomie: Warum manche Wirte 1.100 Euro zahlen – andere gar nichts
Gastronomie im Freien: Gebühren für Außengastronomie variieren stark – von 0 bis über 1.100 Euro
Die Kosten für die Bewirtschaftung von Terrassen unterscheiden sich in deutschen Städten und Gemeinden enorm: Während manche Kommunen hohe Gebühren erheben, haben andere sie komplett abgeschafft. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass Wernigerode mit 1.163 Euro für eine Standard-Terrasse die höchsten Abgaben verlangt. Gleichzeitig verzichten fünf Städte vollständig auf Gebühren, um die lokale Gastronomie zu entlasten.
Die Studie betrachtete eine typische 25 Quadratmeter große Terrasse in einer belebten Innenstadtlage, die von Mai bis September betrieben wird. Im Durchschnitt zahlen Gastwirte 328 Euro für die Saison – doch die Preisspanne ist enorm: Schönebeck verlangt mit 52 Euro die niedrigste Gebühr im Vergleich.
Fünf Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben – erheben mittlerweile gar keine Abgaben mehr. Tatsächlich hat jede fünfte befragte Stadt die Terrassengebühren komplett gestrichen. Der Bund der Steuerzahler argumentiert, dass diese Einnahmen für die Haushalte der Kommunen kaum ins Gewicht fallen: Meist machen sie weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus.
Die Steuerzahler-Vereinigung fordert weitere Städte auf, diesem Beispiel zu folgen, und betont, dass ein Verzicht auf die Gebühren die Außengastronomie beleben und die Innenstädte wieder attraktiver machen würde. Die hohen Kosten in Wernigerode gehen auf eine Änderung der Gebührenordnung im Jahr 2023 zurück, die für lokale Gastwirte eine spürbare Belastung darstellt.
Der Bund der Steuerzahler plädiert dafür, die Terrassengebühren zu senken oder ganz abzuschaffen – schließlich bringen sie den Kommunen nur geringe Mehreinnahmen, belasten aber die Betriebe erheblich. Da einige Städte bereits auf die Abgaben verzichten, könnte dies andere zum Umdenken anregen. Bis dahin bleibt die Kostenlast ungleich verteilt, sodass manche Gastwirte deutlich mehr zahlen müssen als andere.






