AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die Alternative für Deutschland (AfD) erleidet in Sachsen erneut juristische Rückschläge. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte ein Urteil von 2023, das den Landesverband als „gesichert rechtsextrem“ einstuft. Die Partei droht nun mit weiteren Klagen, sollte die Entscheidung nicht aufgehoben und der vollständige Verfassungsschutzbericht veröffentlicht werden.
Der Streit begann vor zwei Jahren, als der sächsische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextrem einordnete. Die Partei wehrte sich umgehend gegen diese Klassifizierung mit dem Argument, sie werde falsch dargestellt und ihre Meinungsfreiheit werde missachtet. Trotz dieser Einwände bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Januar 2025 die Einstufung.
Die AfD wirft dem Verfassungsschutz vor, seine vollständige Bewertung unter Verschluss zu halten. Parteivertreter behaupten, die mangelnde Transparenz erschwere ihre Verteidigung. Das Innenministerium hingegen verteidigt sein Vorgehen und verweist darauf, dass die Gerichte bereits zweimal zu seinen Gunsten entschieden hätten. Der sächsische AfD-Verband kündigte daraufhin an, erneut Klage einzureichen. Die Partei erklärt, sie werde die juristischen Schritte nur dann zurückziehen, wenn die Einstufung rückgängig gemacht und die vollständigen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes offengelegt würden.
Mit dem Urteil bleibt der sächsische AfD-Landesverband weiterhin offiziell als rechtsextreme Gruppierung unter Beobachtung. Nach zwei verlorenen Prozessen steht die Partei nun vor der Wahl, die Einstufung zu akzeptieren oder weiter juristisch dagegen vorzugehen. Das Innenministerium betont indes, es werde sein Bewertungsverfahren weiterhin verteidigen.